"Ziel ist es, nach einer frühzeitigen stationären Unterbringung durch eine intensive Familienarbeit die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie zu verbessern und damit die Chance der Kinder oder der Jugendlichen, auf eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie zu vergrößern.
Vor dem Hintergrund der langjährig erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen in der intensiven Begleitung von Familien in deren häuslichen Umfeld (SpFh) besteht das Ziel der „Rückkehrbegleitung“ darin, unter Einsatz zeitlicher und personeller Ressourcen während und nach der Fremdunterbringung eine aussichtsreiche Wiedervereinigung der Familie zu ermöglichen. Der Focus besteht dabei auf die ambulante Arbeit mit dem Familiensystem im geplanten Rückkehrprozess. Wesentliche Aspekte dabei sind:
- eine sozialpädagogische Einschätzung des Rückkehrprozesses,
- die Begründung der Rückführungsentscheidung,
- der
zeitliche Aspekt der Rückkehr in das Familiensystem,
- Beziehungsabbrüche und Ortswechsel vermeiden,
- lange Phasen der Unsicherheit über den Lebensmittelpunkt des
Kindes/Jugendlichen verhindern,
- die Bedingungen für einen konstruktiven Umgang der wichtigsten
Bezugspersonen schaffen.
Voraussetzung dafür ist die Herstellung eines – echten Konsens- zwischen allen Beteiligten – den Eltern, Mitarbeiter*innen in den stationären Einrichtung, dem Kind/Jugendlichen selbst, den anderen von der Entscheidung Betroffenen (z.B. Geschwistern usw.) und allen beteiligten sozialen Diensten- über:
- die Not-wendigkeit der Fremdunterbringung,
- die Ursache dafür und im Besonderen,
- die Perspektive und die Voraussetzungen für eine Rückkehr in die
Herkunftsfamilie.
Wesentlich ist dabei der Austausch über die Ziele, Hoffnungen, Wünsche, aber auch Befürchtungen und Ängste. Das Ziel der Rückkehrbegleitung besteht dementsprechend darin:
- transparente und klare Absprachen zutreffen,
- einen fairen Umgang mit allen Beteiligten anzustreben,
- es allen Beteiligten zu ermöglichen, möglichst konstruktiv mit den
jeweiligen Belastungen umgehen zu können, die ihnen durch die
Fremdplatzierung des Kindes/Jugendlichen zugemutet werden,
- die Kommunikation zwischen ihnen so zu moderieren, dass ein
Perspektivwechsel erleichtert und eine Ko-produktion möglich wird, die
dem Kind/Jugendlichen Loyalitätskonflikte erspart.
Wenn die Rückkehr des Kindes oder Jugendlichen in seine Herkunftsfamilie als sinnvoll erachtet und als Ziel vereinbart wurde, dann wird folgende Vorgehensweise relevant:
- Zu Beginn der stationären Unterbringung werden gemeinsam verbindliche
an die Herkunftsfamilie gerichtete Aufgaben festgelegt, die von ihnen erfüllt
werden müssen, damit innerhalb eines ebenfalls definierten Zeitraums die
Wiedervereinigung von Kind bzw. Jugendlichen und der Familie erfolgen
kann,
- die Hindernisse und Barrieren die einer Rückkehr im Wege stehen müssen
sorgfältig geprüft, klar benannt, besprochen und beseitigt werden bzw.
erforderliche Voraussetzungen müssen neu geschaffen und aufgebaut
werden,
- Die SpFh bzw. die Rückkehrbegleitung unterstützt und berät die Familie bei
der Erfüllung der gemeinsam festgelegten Aufgaben und beim Abbau der
erkannten Barrieren und Hindernissen,
- Während dieser Zeit wird die Eltern-Kind-Beziehung aufrechterhalten und
weiterentwickelt dadurch:
- Nach der Rückkehr des Kindes oder Jugendlichen in seine Herkunftsfamilie
wird die Betreuung durch die/den gleiche/n sozialpädagogische/n
Familienhelfer*in/Rückkehrbegleiter fortgesetzt um die Re-integration des
Kindes oder Jugendlichen zu erleichtern.
Denn das Kind oder der/die Jugendliche kommt nicht in die gleiche Familie
zurück und die Eltern müssen neue Seiten eines Kindes kennenlernen, das
in der stationären JH-Einrichtung neue Erfahrungen gemacht hat.
Die Phase, in der eine Verbesserung der Erziehungsbedingungen (evtl. auch Lebensbedingungen) in der Herkunftsfamilie das vorrangige Ziel ist, kann nicht beliebig lange dauern sondern, diese Phase hat eine zeitliche Grenze die durch die Faktoren, die die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen betreffen, bedingt ist. Der Prozess der „Rückkehr als geplante Option“ sollte, damit er noch für die Entwicklung des Kindes vertretbar ist, innerhalb der ersten 12-18 Monate erfolgen.
Förderung der Beziehung zu den Eltern durch regelmäßige Umgangskontakte