Die Hilfe für junge Volljährige ist eine Leistung der Jugendhilfe gem. § 41 SGBV III und wird gewährt, wenn und solange die Hilfe auf Grund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist.
Die jungen Volljährige werden sowohl in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gefördert als auch auf ihrem Weg zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung unterstützt und beraten.
An dieser Stelle bald mehr