Die SpFh ist eine Maßnahme der Hilfe zur Erziehung gem. § 31 SGB VIII. Wenn ein erzieherischer Bedarf vorliegt d.h., wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewähleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist, unterstützt und berät sie Familien bei der Erziehung ihrer Kinder, bei der Alltagsbewältigung, bei Konflikt- und Krisenlösung sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen.
Dies geschieht durch intensive Betreuung und Begleitung der Familien in deren Lebenswelt.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe, ist im Regelfall auf eine längere Dauer angelegt und setzt die Mitarbeit der Familie voraus.
Dabei bedient sich die SpFh verschiedener soziapädagogischer und systemtheoretischer Ansätze und Handlungsmethoden.