In der Regel fragen uns die zuständigen Sozialarbeiter*innen der Jugendämter (ASD/RSD/KSD) an, weil unsere Angebote, mit wenigen Ausnahmen, immer eine gesetzlich vorgesehene Hilfeplanung (gem. § 36 SGB VIII) mit dem örtlich zuständigen Jugendamt voraussetzen.
Selbstverständlich können sich aber auch alle Auskunftssuchenden mit ihren Fragen und Privatpersonen mit Beratungsbedarf jederzeit an uns wenden. Im Besonderen dann, wenn Sie noch kein bestimmtes Hilfeangebot klar vor Augen haben oder die jeweiligen Zuständigkeiten nicht kennen. Wir informieren und beraten Sie gerne!
Unsere Angebote können aber auch als Zusatzleistungen (Annexleistungen) für stationäre und teilstationäre Leistungen und vorläufige Maßnahmen in Anspruch genommen werden.
Ihre Anfragen richten Sie bitte an unsere zuständige Koordinatorin
Frau Anita Schmidt a.schmidt@ts-stadtallendorf.de
Alternativ rufen Sie einfach unsere Bürozentrale in Stadtallendorf an:
+49 6428 935 4006
Unsere Mitarbeiterin Frau Carmen Kekule wird alles Notwendige veranlassen.