Die flexible, ambulante Hilfe richtet sich an Familien/Lebensgemeinschaften oder Alleinerziehende Personen mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen (Familien) sowie junge Volljährige, deren Lebenssituation durch eine hohe Problembelastung, meist dauerhafte Mehrfachbelastung und/oder akute Krisen- und Konfliktsituation gekennzeichnet ist. Die Hilfe richtet sich an Hilfebedürftige, deren Selbsthilfepotential zu mindestens in Teilbereichen belastet oder erschöpft ist, und die einen hohen Bedarf an Unterstützung und Beratung aufweisen.
Das Leistungs- und Hilfeangebot soll in der Regel helfen, die Herausnahme/Fremdunterbringung eines oder mehrerer Kinder/Jugendliche zu vermeiden, indem die Personensorgeberechtigten- und/oder Erziehungsberechtigten zur Versorgung, Erziehung und Förderung ihrer Kinder befähigt werden (Wieder- Herstellung der Erziehungsfähigkeit) bzw. durch vorübergehende Kompensation fehlender Elternfunktion.
Die Hilfe richtet sich zudem an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, um sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern, im Prozess ihrer Verselbständigung zu unterstützen sowie ihre soziale Teilhabe am politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.