Sowohl die Kinder als auch die Eltern haben einen jeweils eigenen Rechtsanspruch auf Beratung, Unterstützung und Not - wendige Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung und Entwicklung nicht gewährleistet ist.
Die Eltern werden bei der Wahrnehmung ihres Elternrechts und ihrer Pflicht aus Art 6 GG unterstützt. Die Familie wird als Ganzes berücksichtigt. Betont wird das partizipative Vorgehen bezogen auf die Kinder, Jugendlichen jungen Volljährigen, ihre Eltern und Sorgeberechtigten.
Eltern, Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung und Entwicklung und auf Leistungen zur sozialen Teilhabe sowie, junge Erwachsene auf Hilfen zur Verselbstständigung.
An dieser Stelle bald mehr
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/index.html