Struktureller und prozessorientierter Ablauf einer Fallbearbeitung

Leistungen im Vorfeld der Hilfe

 

Entgegennahme und Bearbeitung von Anfragen des Jugendamtes/ASD

  • erster (meist telefonischer) Kontakt über die pädagogische Leitung wird entgegen genommen,
  • Sammeln erster Informationen zur Familie/Lebensgemeinschaft/Alleinerziehenden Person/jungen Volljährigen und zur Problemsituation,
  • Abklären des groben Arbeitsauftrages,
  • Ungefähre Stundenkapazität festlegen,
  • Entgegennahme der JHK-Vorlage und weitere bereits vorliegende Unterlagen (meistens über E-Mail),

Vorbereitung zur Fallpräsentation im Fachteam

  • durch die pädagogische Leitung,
  • Fallanalyse-Aktenstudium (JHK-Vorlage, weitere Unterlagen z.B. Gutachten, Arztberichte u.a.)
  • hermeneutische Textverarbeitung,
  • Erstellung eines ersten Geno-/Soziogramms nach Aktenlage,
  • kurze Zusammenfassung des Falls und der Problematiken, bereits vorhandene Einschätzungen, Hypothesen, offene Fragen,
  • Anlegen des ersten Stammdatenblattes
  • weitere Arbeitsmaterialien für die Gestaltungsdiagnostik vorbereiten:
    • Interviewbögen Eltern, K/J,
    • Diagnosemanual,
    • leere A3 Blätter,
    • Kalenderblatt,
    • Handlungsplan,
    • Schweigepflichtentbindung,
    • Kontrollblatt,
    • U-Untersuchungen
    • Entwicklungsfördernde und Entwicklungsbeeinträchtigende Lebensbedingungen,
    • Klassifizierung der Herkunftserfahrungen,
    • Persönlichkeitsanalyse und verhaltenstherapeutische-kommunikationstheoretische-tiefenpsychologische Aspekte,
    • Eigenschaftsprofil der Persönlichkeitsstörung,
    • Checkliste zur Risikoeinschätzung,
    • Familien-Adaptabilität und Familienkohäsion,

 

Besprechung der Anfrage im Fachteam

  • Fallpräsentation durch die pädagogische Leitung,
  • die pädagogische Leitung stellt den Fall mit Hilfe eines mündlichen/schriftlichen Report den Mitarbeitern zur Diskussion:
    • Geno-/Soziogramm,
    • Basisdaten über die Familie,
    • Vorgeschichte des Problems,
    • Problembeschreibung und Aufträge, erste Ziele der Hilfe, bisheriger Verlauf vorangegangener Hilfen, aktuelle Situation, erste Hypothesen,
  • reflektierendes Team:
    • erste Wirkung des Falls,
    • Aspekte des Vorgehens bei einer möglichen Fallübernahme,
    • positive Aspekte des bestehenden Problems erörtern,
    • mögliche Gefahren von Veränderungen betrachten,
    • kollegial eigene Erfahrungen einbringen,
    • erste Ideen für Interventionen formulieren,
    • Entscheidung für/gegen die Fallübernahme,
    • fachliche Zuteilung und Entscheidung über die Verantwortungsübernahme nach freier Stundenkapazität
    • je nach individuellem Bedarf Einsatz einer weiblichen oder männlichen Fachkraft,
    • paritätische Doppelbesetzung männlich/weiblich bei entsprechender Indikation möglich,
    • Doppelbesetzung (Co-Arbeit) in begründeten Fällen möglich (z.B. bei hohem Gewaltpotenzial u.a.)
    • unmittelbare und nachvollziehbare Mitteilung an das Jugendamt/ASD, durch den/die fallübernehmende Fachkraft,

 

  • Erstkontakt vor Beginn der Hilfe, um mögliche Hemmschwellen der Familien abzubauen und das annehmen der Hilfe zu erleichtern,
  • Vorstellen der Fachkraft und der Inhalte und Angebote der Hilfe
  • gegenseitiges Kennenlernen und erster Vertrauensaufbau,
  • eventuell erster Einstieg in die familiäre Problematik,
  • eventuell erste Handlungsschritte erarbeiten,
  • Klärung des Auftrags und Beginn der Leistungen,

 

Leistungen zu Beginn der Hilfe

 

Klärung notwendiger existenzieller Grunderhaltungsmaßnahmen

  • Sicherung elementarer Grundbedürfnisse (Finanzen, Ernährung, Gesundheit, Wohnraum, Bildung etc.),

 

Gestaltungsdiagnostikphase

  • in den ersten 6 – 8 Wochen
  • Beziehungs- und Vertrauensaufbau
  • Prüfung der Indikation,
  • Erstanamnese; Sozialanamnese durch
    • Standardisiertes Interviewverfahren
    • Auswertung nach Auswertungskategorien bzw. Protokolldimensionen,
    • Ziel ist die Herausarbeitung der individuellen Lebens- und Familienthemen unter Einbeziehung der eltern-/erwachsenenbezogenen Themen und Hilfethematiken,
    • Rückmeldung und Reflexion der Auswertungsergebnisse an die Familie/Lebensgemeinschaft/Alleinerziehende/jungen Volljährigen (Refraiming)
    • Bilanzierungsphase und gemeinsame Hypothesenbildung,
    • erste Arbeitsaufträge Handlungsziele und nächsten Handlungsschritte gemeinsam in einem Handlungsplan festlegen
  • Anfertigen einer erste Stellungnahme und Einschätzung der Familiensituation und des konkreten Hilfebedarfs,
  • anschließend der pädagogischen Leitung vorlegen,
  • im Fachteam erneut besprechen,
  • Geno-/Soziogramm sowie das Stammdatenblatt mit den neu hinzugewonnenen Informationen, Zielformulierungen aktualisieren und der pädagogischen Leitung vorlegen,
  • Unterlagen zur HPG-Vorbereitung rechtzeitig an die fallzuständige Fachkraft im Jugendamt/ASD senden,
  • Ergebnisse anschließend in das erste HPG einbringen (wenn möglich durch die Familienmitglieder selbst)

Zufriedenheit feststellen

  • Zufriedenheit durch Fragebogenerhebung abklären,
  • Möglichkeit zur Beschwerde geben,
  • gemeinsame Reflektion der Beschwerde,
  • Veränderungswünsche klären,

Leistungen im Verlauf der Hilfe

 

Fortschreibung der Ressourcenanalyse

  • Die Ergebnisse der Gestaltungsdiagnostik werden im Rahmen des weiteren Hilfeverlaufs immer wieder zur Reflexion und weiteren Hilfeplanung unter Hinzunahme weiterer Arbeitsmaterialien z.B. zu den Themen Familien-Adaptabilität, Familien-Kohäsion, Persönlichkeitsanalyse usw. in der Teamsitzung präsentiert entsprechend fortgeschrieben oder gegebenenfalls revidiert,
  • weitere Stellungnahmen, Sachstandsberichte, Abschlussberichte werden eine Woche vor Hilfeplanterminierung angefertigt und der pädagogischen Leitung vorgelegt und danach an die fallzuständige Fachkraft des Jugendamtes/ASD gesendet,

Mitwirkung bei der Hilfeplanung

gem. § 36 SGB VIII

  • partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen Beteiligten,
  • im Hilfeplangespräch werden mit der Familie dem/der fallzuständigen Fachkraft des Jugendamtes/ASD und der fallzuständigen Fachkraft des Trägers Ziele, Veränderungswünsche und Handlungsschritte gemeinsam erarbeitet,
  • Hilfeplangespräche findet nach Absprache mit allen Beteiligten im Lebens- und Sozialraum der Familien/Lebensgemeinschaften/Alleinerziehenden Personen/minderjährigen Kinder und Jugendlichen/jungen Volljährigen, oder in den Räumen des Jugendamtes/ASD statt,

Fortschreibungsgespräche

  • im regelmäßigen (in der Regel halbjährlichen) Fortschreibungsgespräche zur Hilfeplanung findet ein Austausch statt über die Inhalte und den Verlauf der Hilfemaßnahme. Aus Sicht aller Beteiligten werden die Entwicklungsschritte der Familie/Lebensgemeinschaft/Alleinerziehenden/minderjährigen Kinder und Jugendliche/junge Volljährige reflektiert und ggf. modifiziert,

Zufriedenheit feststellen

 

  • Zufriedenheit durch Fragebogenerhebung abklären,
  • Möglichkeit zur Beschwerde geben,
  • gemeinsame Reflektion der Beschwerde,
  • Veränderungswünsche klären,

Außerplanmäßige Helferkonferenzen neben den offiziellen Hilfeplangesprächen

  • Bei Bedarf werden fallbezogene Fachgespräche mit unterschiedlichen Beteiligten (z.B. Lehrer*innen, Erzieher*innen, Hebammen, Familienhebammen, Ärzten etc.) oder außerplanmäßige Helferkonferenzen durchgeführt,

Beratung in Erziehungsfragen

  • Hinführen zu einer Auseinandersetzung mit Erziehungs,- haltungen,- stile und,- fragen sowie mit Erziehungsvorstellungen der eigenen Herkunftsfamilie (Biografiearbeit, Zeitleiste)
  • Klärung der Elternrolle,
  • Reflektion der Interaktionsprozesse innerhalb der Familie,
  • Stärkung der Familien- oder Eigenressourcen
  • Aufgabe- und Zeitmanagement im Familien- und Erziehungsalltag,
  • Anleitung zu einem entwicklungsangemessenem Umgang mit den Kindern/Jugendlichen und ihrer Versorgung,
  • Hilfen beim Aufbau einer kind- und familienfördernden Atmosphäre,

Unterstützung bei der Bewältigung familiärer und/oder persönlicher Krisen

  • u. U. zeitlich eingegrenzte Krisenintervention (beruhigen, strukturieren, klären, vermitteln, entlasten, Prioritäten setzen, etc.),
  • Einleiten weiterer Hilfemaßnahmen (Beratung, Therapie, medizinisch-psychiatrische Versorgung),

Stärkung des individuellen Selbstwertes durch besondere sozialpädagogische Einzelbetreuung

  • Akzeptanz und Wertschätzung,
  • Einzel- und Paargespräche,
  • Arbeit mit dem familiären Umfeld,

Hilfe im Kontakt mit Ämtern und Institutionen

  • Initiierung von Kontakten und Erstgesprächen mit Institutionen (z.B. KJC, AgA, Kindergeldkasse u.a.)
  • Begleitung zu Ämtern und Institutionen,
  • Hilfe bei der Beschaffung und Ordnung der entsprechenden Unterlagen,
  • Vor- und Nachbereiten von Kontakten mit Ämtern und Institutionen, die von der Familie/Lebensgemeinschaft/Alleinerziehenden/jungen Volljährigen alleine durchgeführt werden,

Unterstützung und Training bei der Bewältigung und Organisation des Familien-und Erziehungsalltags/Lebensalltages

  • Unterstützung und Anleitung (ggf. exemplarisch) bei konkreter Alltagsstrukturierung, beim Anfertigen von Haushalts-, Tages-, Wochen- und Monatsplänen,
  • Anleitung zur verantwortlichen Einteilung des monatlichen finanziellen Budgets /Wirtschaftsplan erstellen),
  • Anleitung und Unterstützung bei finanziellen Verpflichtungen (z.B. Mietzahlungen, monatliche Beiträge, Schulden etc.),
  • Anleitung zur Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche (Briefverkehr, Anträge),
  •  
  • Kontakt und Begleitung zu Institutionen und Ämtern,

Beratung in Beziehungsfragen

  • Gespräche bei Beziehungskonflikte,
  • Aufarbeitung der Familiengeschichte und Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit Familienstrukturen und- aufträgen,
  • Hilfen beim Erkennen persönlicher Bedürfnisse,
  • Hilfen beim Aufbau tragfähiger Beziehungssysteme,
  • Modell für interpersonales Verhalten geben,

 

Vernetzung und Integration unter Beibehaltung der Beziehungskontinuität

  • Einleitung weiterer unterstützender Maßnahmen,
  • enge Zusammenarbeit und Vermittlung zu/mit anderen fachspezifischen Institutionen,
  • unbürokratische, schnelle Hilfe im Einzelfall ermöglichen durch eine enge, intensive Zusammenarbeit zu anderen wichtigen Einrichtungen und Institutionen,
  • Angebote im Lebensumfeld der Familie/Lebensgemeinschaft/Alleinerziehende/junge Volljährige eruieren und aktivieren (Sozialraumorientierung, Gemeinwesenarbeit)
  • Bereitstellen eines Adressenpools: die betreuten Familien/Lebensgemeinschaften/Alleinerziehenden/jungen Volljährigen haben nach Absprache Zugriff auf einen umfangreichen und stets aktualisierten Adressenpool über Institutionen und Einrichtungen im Landkreis Marburg-Biedenkopf im Bereich Beratung, Therapie, Freizeit, Bildung, Einrichtungen der Jugendhilfe, Behörden, Schulen Kindertagesstätten etc.,

schulische Integration

  • Unterstützung und Förderung bei schulischen Defiziten,
  • Motivation zum regelmäßigen Schulbesuch,
  • Begleitende Kontakte zu Lehrpersonal, Teilnahme an Elternsprechtagen,
  • Unterstützung bei der Planung von Schul- und Berufsausbildung,
  • Unterstützung bei der Organisation von Hausaufgabenbetreuung,

Berufliche Integration

  • Unterstützung und Anleitung bei Bewerbungsverfahren ( Erstellen von Bewerbungsunterlagen, Vermittlung in Bewerbungstrainingsprogramme etc.),
  • Vermittlung und Begleitung bei Kontakten zur AgA/KJC oder berufsfördernde Institutionen und Maßnahmen,
  • Hilfe zur Konfliktlösung am Ausbildungs- und/oder Arbeitsplatz,
  • Hilfestellung bei der Absicherung des Arbeitsplatzes der Eltern/Personensorgeberechtigten,

Freizeitgestaltung/Besondere Freizeit- und Ferienmaßnahmen

  • Erschließung passender und finanzierbarer Freizeitaktivitäten,
  • strukturierte Freizeitplanung z.B. durch Tages- und Wochenpläne,
  • Bereitstellung von Spiel- und Freizeitmaterial für Innen- und Außenaktivitäten (auch Ausleihe an die Familie/Lebensgemeinschaft/Alleinerziehenden Person/junge Volljährige),
  • angeleitete Freizeitförderung anbieten und mit ihnen durchführen,
  • Kontaktförderung in der Lebenswelt der Familie/Lebensgemeinschaft/Alleinerziehenden Person/jungen Volljährigen z.B. zu Sportvereinen, Kinder- und Jugendeinrichtung, Jugendbildungs- und Freizeitangebot des Landkreis-Marburg Biedenkopf

Besondere Leistungen für fremdländische Menschen

  • Vermittlung von Sprachkursen,
  • Berücksichtigung und Einbeziehung der kulturellen Herkunft,
  • Hilfe bei Asylverfahren,
  • Begleitung und Unterstützung bei Behörden und Ämtergängen,
  • Integration in multikulturelle Angebote,
  • Zugang zu Berufs- und Bildungseinrichtungen ermöglichen,

 

Bereitstellen der vereinbarten Betreuungszeit

  • In der Regel durch Hausbesuche und zu fest vereinbarten Terminen (sog. „Geh-Struktur/ aufsuchende Hilfe),
  • 1-5 Kontakte pro Woche, am jeweiligen Bedarf der Familie orientiert,
  • In der Regel über einen Zeitraum von 1-2 Jahren,
  • Beratung- und Unterstützung während er Hausbesuche,
  • Begleitung zu Außenterminen z.B. Arzttermine, Termine in Beratungsstellen,, Behördengänge etc.),
  • flexible Arbeitszeiten: Der Einsatz der Arbeitszeit ist an den individuellen Bedürfnissen und am Tagesablauf der Familie/Lebensgemeinschaft/Alleinerziehenden/jungen Volljährigen ausgerichtet,
  • Wahrnehmung von Abend- und Sonderterminen auch am Wochenende sind möglich,

 

Sicherstellung von Erreichbarkeit der Fachkräfte

  • Alle Mitarbeiter*innen sind mit mobilen Handys ausgestattet,
  • Rufbereitschaft in Krisenzeiten,
  • Erreichbarkeit zu Bürozeiten,
  • Bereitstellung eines Anrufbeantworters,
  • E-Mail Adresse,
  • Gewährleistung von Vertretungsdienste,
  • Weiterleitung der Vertretungspläne an die fallzuständigen Mitarbeiter*innen im Jugendamt/ASD,

 

Fallbezogene Verwaltungs- und Dokumentationsarbeiten

  • Führen von Fallakten (Festhalten von Entwicklungsschritten, besonderen Vorkommnissen in der Familie/Lebensgemeinschaft im Haushalt der Alleinerziehenden oder des jungen Volljährigen, Verwaltungsvorgänge, Schriftverkehr, weiter Planungen)
  • Ausfertigungen von Bescheinigungen,
  • schriftliche Vor – und Nachbereitung jedes Kontaktes/Hausbesuches im Rahmen der Betreuung  und Unterstützung sowie deren Dokumentation in sog. Protokollbögen,
  • regelmäßige Sachstand- und Fortschreibungsberichte in der Regel eine Woche vor jedem Hilfeplangespräch,

 

Leistungen zum

Ende der Hilfe

  • Reflexion des gesamten Hilfeprozesses,
  • Entwicklungen und Lernprozesse darstellen,
  • Abklären einer eventuellen Nachsorge,
  • Anfertigen eines Abschlussberichtes
  • Abschlussgespräch

 

 

 

Mögliche Zusatzleistungen: zeitlich begrenzte auf den Einzelfall bezogene Leistungen nach individueller Hilfeplanung gesondert zu berechnen,

 

  • § 16      Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie,
  • § 18. 3  Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des

                   Umgangsrechts

Paritätische Doppelbesetzung

(Co-Arbeit)

Abrechnung über FLS

  • bei Bedarf auch paritätische Doppelbesetzung möglich und sinnvoll (z.B. bei Familien mit hohem Gewaltpotential, bei schwerpunktmäßiger Paararbeit, bei unklaren Rollenverteilungen in der Familie),

 

Ambulantes Clearing/Perspektivklärung (siehe eigene Leistungsbeschreibung zur Sozialpädagogischen Familienanalyse)

Abrechnung über FLS,

pauschal 12 Stundenkontingent pro zu interviewender Person,

2 Stunden schriftlicher Bericht

  • in der Regel bis zu drei Monaten,
  • zur differenzierten und intensiven Erfassung der Familiendynamik und Problemstruktur,
  • Ressourcenanalyse,
  • gemeinsames Entwickeln von Perspektiven und möglichen Zielen,
  • Ermittlung des konkreten Hilfebedarfs,
  • Klärung möglicher, geeigneter Hilfeformen,
  • Reflexion des Klärungsprozesses mit der Familie/Lebensgemeinschaft/Alleinerziehenden Person/junge Volljährige,

Nachbetreuung,

Abrechnung über FLS

 

  • Zur weiteren Stabilisierung des Familiensystems

Begleitete Umgangskontakte (BU), (s.a. eigene Leistungsbeschreibung zum begleiteten Umgang)

Abrechnung über FLS,

90 Stundenkontingent einschl. fallbezogene und nicht fallbezogene Leistungen, für sechs Monate,

  • Anbahnung, Wiederherstellung oder Weiterführung der Kontakte zwischen Kind/Jugendlicher und Umgangssuchenden,
  • die Kompetenzen der Eltern dahingehend fördern und stärken, dass sie zukünftig selbstständig und eigenverantwortlich in der Lage sind, den Umgang mit ihre Kind zu gestalten,
  • Arbeitsschritte:
    • getrennte Vorgespräche mit beiden Eltern,
    • gemeinsames Gespräch mit beiden Eltern,
    • Umgangsmodalitäten besprechen und schriftlich festhalten,
    • Umgang durchführen,
    • Kontaktaufnahme mit dem Kind/Jugendlichen,
    • Kind/Jugendliche auf die Umgangskontakte vorbereiten,
    • gemeinsame oder getrennte Beratungsgespräche über den Verlauf des Umgangs, (gemeinsame Gespräche anstreben),
    • Verlauf des begleiteten Umgang protokollieren,
    • Abschlussgespräch mit beiden Eltern, ggf. gemeinsam,
    • bei Konflikten nach dem bewilligten Zeitraum mit dem Jugendamt evtl. weitere angemessene Maßnahmen besprechen
    • Anfertigen eines Abschlussberichtes,
  • Formen des begleiteten Umgangs:
  • Betreute Umgangsanbahnung, bei längere Kontaktunterbrechungen,
  • Betreute Übergabe, bei Auseinandersetzungen zwischen den Eltern,
  • Kontrollierter Umgang, bei vorhandener oder möglicher KWG (Doppelbesetzung, Co-Arbeit)

 

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