Leistungen im Vorfeld der Hilfe
|
|
Entgegennahme und Bearbeitung von Anfragen des Jugendamtes/ASD
|
- erster (meist telefonischer) Kontakt über die pädagogische Leitung wird entgegen
genommen,
- Sammeln erster Informationen zur Familie/Lebensgemeinschaft/Alleinerziehenden
Person/jungen Volljährigen und zur Problemsituation,
- Abklären des groben Arbeitsauftrages,
- Ungefähre Stundenkapazität festlegen,
- Entgegennahme der JHK-Vorlage und weitere bereits vorliegende Unterlagen (meistens über
E-Mail),
|
Vorbereitung zur Fallpräsentation im Fachteam
|
- durch die pädagogische Leitung,
- Fallanalyse-Aktenstudium (JHK-Vorlage, weitere Unterlagen z.B. Gutachten, Arztberichte
u.a.)
- hermeneutische Textverarbeitung,
- Erstellung eines ersten Geno-/Soziogramms nach Aktenlage,
- kurze Zusammenfassung des Falls und der Problematiken, bereits vorhandene Einschätzungen,
Hypothesen, offene Fragen,
- Anlegen des ersten Stammdatenblattes
- weitere Arbeitsmaterialien für die Gestaltungsdiagnostik vorbereiten:
- Interviewbögen Eltern, K/J,
- Diagnosemanual,
- leere A3 Blätter,
- Kalenderblatt,
- Handlungsplan,
- Schweigepflichtentbindung,
- Kontrollblatt,
- U-Untersuchungen
- Entwicklungsfördernde und Entwicklungsbeeinträchtigende
Lebensbedingungen,
- Klassifizierung der Herkunftserfahrungen,
- Persönlichkeitsanalyse und
verhaltenstherapeutische-kommunikationstheoretische-tiefenpsychologische Aspekte,
- Eigenschaftsprofil der Persönlichkeitsstörung,
- Checkliste zur Risikoeinschätzung,
- Familien-Adaptabilität und Familienkohäsion,
|
Besprechung der Anfrage im Fachteam
|
- Fallpräsentation durch die pädagogische Leitung,
- die pädagogische Leitung stellt den Fall mit Hilfe eines mündlichen/schriftlichen Report
den Mitarbeitern zur Diskussion:
- Geno-/Soziogramm,
- Basisdaten über die Familie,
- Vorgeschichte des Problems,
- Problembeschreibung und Aufträge, erste Ziele der Hilfe, bisheriger Verlauf
vorangegangener Hilfen, aktuelle Situation, erste Hypothesen,
- reflektierendes Team:
- erste Wirkung des Falls,
- Aspekte des Vorgehens bei einer möglichen Fallübernahme,
- positive Aspekte des bestehenden Problems erörtern,
- mögliche Gefahren von Veränderungen betrachten,
- kollegial eigene Erfahrungen einbringen,
- erste Ideen für Interventionen formulieren,
- Entscheidung für/gegen die Fallübernahme,
- fachliche Zuteilung und Entscheidung über die Verantwortungsübernahme nach freier
Stundenkapazität
- je nach individuellem Bedarf Einsatz einer weiblichen oder männlichen
Fachkraft,
- paritätische Doppelbesetzung männlich/weiblich bei entsprechender Indikation
möglich,
- Doppelbesetzung (Co-Arbeit) in begründeten Fällen möglich (z.B. bei hohem Gewaltpotenzial
u.a.)
- unmittelbare und nachvollziehbare Mitteilung an das Jugendamt/ASD, durch den/die
fallübernehmende Fachkraft,
- Erstkontakt vor Beginn der Hilfe, um mögliche Hemmschwellen der Familien abzubauen und das
annehmen der Hilfe zu erleichtern,
- Vorstellen der Fachkraft und der Inhalte und Angebote der Hilfe
- gegenseitiges Kennenlernen und erster Vertrauensaufbau,
- eventuell erster Einstieg in die familiäre Problematik,
- eventuell erste Handlungsschritte erarbeiten,
- Klärung des Auftrags und Beginn der Leistungen,
|
Leistungen zu Beginn der Hilfe
|
|
Klärung notwendiger existenzieller Grunderhaltungsmaßnahmen
|
- Sicherung elementarer Grundbedürfnisse (Finanzen, Ernährung, Gesundheit, Wohnraum, Bildung
etc.),
|
Gestaltungsdiagnostikphase
|
- in den ersten 6 – 8 Wochen
- Beziehungs- und Vertrauensaufbau
- Prüfung der Indikation,
- Erstanamnese; Sozialanamnese durch
- Standardisiertes Interviewverfahren
- Auswertung nach Auswertungskategorien bzw. Protokolldimensionen,
- Ziel ist die Herausarbeitung der individuellen Lebens- und Familienthemen unter
Einbeziehung der eltern-/erwachsenenbezogenen Themen und Hilfethematiken,
- Rückmeldung und Reflexion der Auswertungsergebnisse an die
Familie/Lebensgemeinschaft/Alleinerziehende/jungen Volljährigen (Refraiming)
- Bilanzierungsphase und gemeinsame Hypothesenbildung,
- erste Arbeitsaufträge Handlungsziele und nächsten Handlungsschritte gemeinsam in einem
Handlungsplan festlegen
- Anfertigen einer erste Stellungnahme und Einschätzung der Familiensituation und des
konkreten Hilfebedarfs,
- anschließend der pädagogischen Leitung vorlegen,
- im Fachteam erneut besprechen,
- Geno-/Soziogramm sowie das Stammdatenblatt mit den neu hinzugewonnenen Informationen,
Zielformulierungen aktualisieren und der pädagogischen Leitung vorlegen,
- Unterlagen zur HPG-Vorbereitung rechtzeitig an die fallzuständige Fachkraft im
Jugendamt/ASD senden,
- Ergebnisse anschließend in das erste HPG einbringen (wenn möglich durch die
Familienmitglieder selbst)
|
Zufriedenheit feststellen
|
- Zufriedenheit durch Fragebogenerhebung abklären,
- Möglichkeit zur Beschwerde geben,
- gemeinsame Reflektion der Beschwerde,
- Veränderungswünsche klären,
|
Leistungen im Verlauf der Hilfe
|
|
Fortschreibung der Ressourcenanalyse
|
- Die Ergebnisse der Gestaltungsdiagnostik werden im Rahmen des weiteren Hilfeverlaufs immer
wieder zur Reflexion und weiteren Hilfeplanung unter Hinzunahme weiterer Arbeitsmaterialien z.B. zu den Themen Familien-Adaptabilität, Familien-Kohäsion, Persönlichkeitsanalyse usw. in der
Teamsitzung präsentiert entsprechend fortgeschrieben oder gegebenenfalls revidiert,
- weitere Stellungnahmen, Sachstandsberichte, Abschlussberichte werden eine Woche vor
Hilfeplanterminierung angefertigt und der pädagogischen Leitung vorgelegt und danach an die fallzuständige Fachkraft des Jugendamtes/ASD gesendet,
|
Mitwirkung bei der Hilfeplanung
gem. § 36 SGB VIII
|
- partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen Beteiligten,
- im Hilfeplangespräch werden mit der Familie dem/der fallzuständigen Fachkraft des
Jugendamtes/ASD und der fallzuständigen Fachkraft des Trägers Ziele, Veränderungswünsche und Handlungsschritte gemeinsam erarbeitet,
- Hilfeplangespräche findet nach Absprache mit allen Beteiligten im Lebens- und Sozialraum
der Familien/Lebensgemeinschaften/Alleinerziehenden Personen/minderjährigen Kinder und Jugendlichen/jungen Volljährigen, oder in den Räumen des Jugendamtes/ASD statt,
|
Fortschreibungsgespräche
|
- im regelmäßigen (in der Regel halbjährlichen) Fortschreibungsgespräche zur Hilfeplanung
findet ein Austausch statt über die Inhalte und den Verlauf der Hilfemaßnahme. Aus Sicht aller Beteiligten werden die Entwicklungsschritte der
Familie/Lebensgemeinschaft/Alleinerziehenden/minderjährigen Kinder und Jugendliche/junge Volljährige reflektiert und ggf. modifiziert,
|
Zufriedenheit feststellen
|
- Zufriedenheit durch Fragebogenerhebung abklären,
- Möglichkeit zur Beschwerde geben,
- gemeinsame Reflektion der Beschwerde,
- Veränderungswünsche klären,
|
Außerplanmäßige Helferkonferenzen neben den offiziellen Hilfeplangesprächen
|
- Bei Bedarf werden fallbezogene Fachgespräche mit unterschiedlichen Beteiligten (z.B. Lehrer*innen, Erzieher*innen,
Hebammen, Familienhebammen, Ärzten etc.) oder außerplanmäßige Helferkonferenzen durchgeführt,
|
Beratung in Erziehungsfragen
|
- Hinführen zu einer Auseinandersetzung mit Erziehungs,- haltungen,- stile und,- fragen sowie mit Erziehungsvorstellungen
der eigenen Herkunftsfamilie (Biografiearbeit, Zeitleiste)
- Klärung der Elternrolle,
- Reflektion der Interaktionsprozesse innerhalb der Familie,
- Stärkung der Familien- oder Eigenressourcen
- Aufgabe- und Zeitmanagement im Familien- und Erziehungsalltag,
- Anleitung zu einem entwicklungsangemessenem Umgang mit den Kindern/Jugendlichen und ihrer
Versorgung,
- Hilfen beim Aufbau einer kind- und familienfördernden Atmosphäre,
|
Unterstützung bei der Bewältigung familiärer und/oder persönlicher Krisen
|
- u. U. zeitlich eingegrenzte Krisenintervention (beruhigen, strukturieren, klären, vermitteln, entlasten, Prioritäten
setzen, etc.),
- Einleiten weiterer Hilfemaßnahmen (Beratung, Therapie, medizinisch-psychiatrische Versorgung),
|
Stärkung des individuellen Selbstwertes durch besondere sozialpädagogische Einzelbetreuung
|
- Akzeptanz und Wertschätzung,
- Einzel- und Paargespräche,
- Arbeit mit dem familiären Umfeld,
|
Hilfe im Kontakt mit Ämtern und Institutionen
|
- Initiierung von Kontakten und Erstgesprächen mit Institutionen (z.B. KJC, AgA, Kindergeldkasse u.a.)
- Begleitung zu Ämtern und Institutionen,
- Hilfe bei der Beschaffung und Ordnung der entsprechenden Unterlagen,
- Vor- und Nachbereiten von Kontakten mit Ämtern und Institutionen, die von der
Familie/Lebensgemeinschaft/Alleinerziehenden/jungen Volljährigen alleine durchgeführt werden,
|
Unterstützung und Training bei der Bewältigung und Organisation des Familien-und
Erziehungsalltags/Lebensalltages
|
- Unterstützung und Anleitung (ggf. exemplarisch) bei konkreter Alltagsstrukturierung, beim Anfertigen von Haushalts-,
Tages-, Wochen- und Monatsplänen,
- Anleitung zur verantwortlichen Einteilung des monatlichen finanziellen Budgets /Wirtschaftsplan
erstellen),
- Anleitung und Unterstützung bei finanziellen Verpflichtungen (z.B. Mietzahlungen, monatliche Beiträge, Schulden
etc.),
- Anleitung zur Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche (Briefverkehr, Anträge),
-
- Kontakt und Begleitung zu Institutionen und Ämtern,
|
Beratung in Beziehungsfragen
|
- Gespräche bei Beziehungskonflikte,
- Aufarbeitung der Familiengeschichte und Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit Familienstrukturen und-
aufträgen,
- Hilfen beim Erkennen persönlicher Bedürfnisse,
- Hilfen beim Aufbau tragfähiger Beziehungssysteme,
- Modell für interpersonales Verhalten geben,
|
Vernetzung und Integration unter Beibehaltung der Beziehungskontinuität
|
- Einleitung weiterer unterstützender Maßnahmen,
- enge Zusammenarbeit und Vermittlung zu/mit anderen fachspezifischen Institutionen,
- unbürokratische, schnelle Hilfe im Einzelfall ermöglichen durch eine enge, intensive Zusammenarbeit zu anderen
wichtigen Einrichtungen und Institutionen,
- Angebote im Lebensumfeld der Familie/Lebensgemeinschaft/Alleinerziehende/junge Volljährige eruieren und aktivieren
(Sozialraumorientierung, Gemeinwesenarbeit)
- Bereitstellen eines Adressenpools: die betreuten Familien/Lebensgemeinschaften/Alleinerziehenden/jungen Volljährigen
haben nach Absprache Zugriff auf einen umfangreichen und stets aktualisierten Adressenpool über Institutionen und Einrichtungen im Landkreis Marburg-Biedenkopf im Bereich Beratung, Therapie,
Freizeit, Bildung, Einrichtungen der Jugendhilfe, Behörden, Schulen Kindertagesstätten etc.,
|
schulische Integration
|
- Unterstützung und Förderung bei schulischen Defiziten,
- Motivation zum regelmäßigen Schulbesuch,
- Begleitende Kontakte zu Lehrpersonal, Teilnahme an Elternsprechtagen,
- Unterstützung bei der Planung von Schul- und Berufsausbildung,
- Unterstützung bei der Organisation von Hausaufgabenbetreuung,
|
Berufliche Integration
|
- Unterstützung und Anleitung bei Bewerbungsverfahren ( Erstellen von Bewerbungsunterlagen, Vermittlung in
Bewerbungstrainingsprogramme etc.),
- Vermittlung und Begleitung bei Kontakten zur AgA/KJC oder berufsfördernde Institutionen und
Maßnahmen,
- Hilfe zur Konfliktlösung am Ausbildungs- und/oder Arbeitsplatz,
- Hilfestellung bei der Absicherung des Arbeitsplatzes der Eltern/Personensorgeberechtigten,
|
Freizeitgestaltung/Besondere Freizeit- und Ferienmaßnahmen
|
- Erschließung passender und finanzierbarer Freizeitaktivitäten,
- strukturierte Freizeitplanung z.B. durch Tages- und Wochenpläne,
- Bereitstellung von Spiel- und Freizeitmaterial für Innen- und Außenaktivitäten (auch Ausleihe an die
Familie/Lebensgemeinschaft/Alleinerziehenden Person/junge Volljährige),
- angeleitete Freizeitförderung anbieten und mit ihnen durchführen,
- Kontaktförderung in der Lebenswelt der Familie/Lebensgemeinschaft/Alleinerziehenden Person/jungen Volljährigen z.B. zu
Sportvereinen, Kinder- und Jugendeinrichtung, Jugendbildungs- und Freizeitangebot des Landkreis-Marburg Biedenkopf
|
Besondere Leistungen für fremdländische Menschen
|
- Vermittlung von Sprachkursen,
- Berücksichtigung und Einbeziehung der kulturellen Herkunft,
- Hilfe bei Asylverfahren,
- Begleitung und Unterstützung bei Behörden und Ämtergängen,
- Integration in multikulturelle Angebote,
- Zugang zu Berufs- und Bildungseinrichtungen ermöglichen,
|
Bereitstellen der vereinbarten Betreuungszeit
|
- In der Regel durch Hausbesuche und zu fest vereinbarten Terminen (sog. „Geh-Struktur/ aufsuchende
Hilfe),
- 1-5 Kontakte pro Woche, am jeweiligen Bedarf der Familie orientiert,
- In der Regel über einen Zeitraum von 1-2 Jahren,
- Beratung- und Unterstützung während er Hausbesuche,
- Begleitung zu Außenterminen z.B. Arzttermine, Termine in Beratungsstellen,, Behördengänge etc.),
- flexible Arbeitszeiten: Der Einsatz der Arbeitszeit ist an den individuellen Bedürfnissen und am Tagesablauf der
Familie/Lebensgemeinschaft/Alleinerziehenden/jungen Volljährigen ausgerichtet,
- Wahrnehmung von Abend- und Sonderterminen auch am Wochenende sind möglich,
|
Sicherstellung von Erreichbarkeit der Fachkräfte
|
- Alle Mitarbeiter*innen sind mit mobilen Handys ausgestattet,
- Rufbereitschaft in Krisenzeiten,
- Erreichbarkeit zu Bürozeiten,
- Bereitstellung eines Anrufbeantworters,
- E-Mail Adresse,
- Gewährleistung von Vertretungsdienste,
- Weiterleitung der Vertretungspläne an die fallzuständigen Mitarbeiter*innen im Jugendamt/ASD,
|
Fallbezogene Verwaltungs- und Dokumentationsarbeiten
|
- Führen von Fallakten (Festhalten von Entwicklungsschritten, besonderen Vorkommnissen in der Familie/Lebensgemeinschaft
im Haushalt der Alleinerziehenden oder des jungen Volljährigen, Verwaltungsvorgänge, Schriftverkehr, weiter Planungen)
- Ausfertigungen von Bescheinigungen,
- schriftliche Vor – und Nachbereitung jedes Kontaktes/Hausbesuches im Rahmen der Betreuung und Unterstützung sowie
deren Dokumentation in sog. Protokollbögen,
- regelmäßige Sachstand- und Fortschreibungsberichte in der Regel eine Woche vor jedem
Hilfeplangespräch,
|
Leistungen zum
Ende der Hilfe
|
- Reflexion des gesamten Hilfeprozesses,
- Entwicklungen und Lernprozesse darstellen,
- Abklären einer eventuellen Nachsorge,
- Anfertigen eines Abschlussberichtes
- Abschlussgespräch
|
Mögliche Zusatzleistungen: zeitlich begrenzte auf den Einzelfall bezogene Leistungen nach individueller
Hilfeplanung gesondert zu berechnen,
- § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der
Familie,
- § 18. 3 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und
des
Umgangsrechts
|
Paritätische Doppelbesetzung
(Co-Arbeit)
Abrechnung über FLS
|
- bei Bedarf auch paritätische Doppelbesetzung möglich und sinnvoll (z.B. bei Familien mit
hohem Gewaltpotential, bei schwerpunktmäßiger Paararbeit, bei unklaren Rollenverteilungen in der Familie),
|
Ambulantes Clearing/Perspektivklärung (siehe eigene Leistungsbeschreibung
zur Sozialpädagogischen Familienanalyse)
Abrechnung über FLS,
pauschal 12 Stundenkontingent pro zu interviewender Person,
2 Stunden schriftlicher Bericht
|
- in der Regel bis zu drei Monaten,
- zur differenzierten und intensiven Erfassung der Familiendynamik und Problemstruktur,
- Ressourcenanalyse,
- gemeinsames Entwickeln von Perspektiven und möglichen Zielen,
- Ermittlung des konkreten Hilfebedarfs,
- Klärung möglicher, geeigneter Hilfeformen,
- Reflexion des Klärungsprozesses mit der Familie/Lebensgemeinschaft/Alleinerziehenden Person/junge
Volljährige,
|
Nachbetreuung,
Abrechnung über FLS
|
- Zur weiteren Stabilisierung des Familiensystems
|
Begleitete Umgangskontakte (BU), (s.a. eigene Leistungsbeschreibung zum
begleiteten Umgang)
Abrechnung über FLS,
90 Stundenkontingent einschl. fallbezogene und nicht fallbezogene Leistungen, für sechs Monate,
|
- Anbahnung, Wiederherstellung oder Weiterführung der Kontakte zwischen Kind/Jugendlicher und
Umgangssuchenden,
- die Kompetenzen der Eltern dahingehend fördern und stärken, dass sie zukünftig selbstständig und eigenverantwortlich in
der Lage sind, den Umgang mit ihre Kind zu gestalten,
- Arbeitsschritte:
- getrennte Vorgespräche mit beiden Eltern,
- gemeinsames Gespräch mit beiden Eltern,
- Umgangsmodalitäten besprechen und schriftlich festhalten,
- Umgang durchführen,
- Kontaktaufnahme mit dem Kind/Jugendlichen,
- Kind/Jugendliche auf die Umgangskontakte vorbereiten,
- gemeinsame oder getrennte Beratungsgespräche über den Verlauf des Umgangs, (gemeinsame Gespräche
anstreben),
- Verlauf des begleiteten Umgang protokollieren,
- Abschlussgespräch mit beiden Eltern, ggf. gemeinsam,
- bei Konflikten nach dem bewilligten Zeitraum mit dem Jugendamt evtl. weitere angemessene Maßnahmen
besprechen
- Anfertigen eines Abschlussberichtes,
- Formen des begleiteten Umgangs:
- Betreute Umgangsanbahnung, bei längere Kontaktunterbrechungen,
- Betreute Übergabe, bei Auseinandersetzungen zwischen den Eltern,
- Kontrollierter Umgang, bei vorhandener oder möglicher KWG (Doppelbesetzung, Co-Arbeit)
|