Der "Begleitete Umgang" ist eine Maßnahme auf der gesetzlichen Grundlage des § 18, Abs. 3 SGB VIII oder § 1684, Abs. 1 BGB und wird bei Bedarf und nach Absprache mit dem Jugendamt (ASD/RSD) bzw. bei Anordnung oder Vereinbarung durch das Familiengericht z.B. in Trennungsfamilien und Pflegefamilienverhältnisse eingesetzt. zur Konzeption